Durch eine Änderung des Bankgesetzes will der Bundesrat unter dem Titel «Innovationsförderung» bekanntlich eine Schweizer Fintech-Lizenz einführen. Die Leser dieses Blogs wissen, dass spätestens seit der Bekanntgabe der FINMA, wie sie die ähnlich lautenden Bestimmungen in der Bankenverordnung („Sandbox“) auszulegen gedenkt, die Gefahr besteht, dass die neue Fintech-Lizenz nur einen sehr kleinen Anwendungsbereich hat und damit faktisch toter Buchstabe bleibt (vgl. dazu Blog-Beitrag vom 15.12.2017).
Das hat nun die Politik auf den Plan gerufen. Bei der Behandlung des Gesetzes am 7. März 2018 im Ständerat wurde der Bundesrat offiziell gebeten, diese Problematik zu prüfen und die Formulierung des Gesetzestextes gegebenenfalls anzupassen (vgl. Votum SR Ruedi Noser).
Und offenbar besteht tatsächlich eine Chance, dass die Formulierung der Fintech-Lizenz nachgebessert wird, denn BR Ueli Maurer antwortete: «Wir wurden gestern auf diese mögliche Problematik aufmerksam gemacht. Es war uns nicht möglich, das bis heute genügend abzuklären. Ich schlage vor, dass wir die Frage aufnehmen und in Ihrer Schwesterkommission noch einmal diskutieren. Es bestehen aufgrund der bisherigen Beratungen materiell keine Differenzen. Es geht lediglich darum, auch die richtige Formulierung zu finden, sofern wir sie nicht schon gefunden haben. […]» (Votum BR Ueli Maurer).
Es bleibt also spannend.